Bei der Ausarbeitung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal wurden unter Mitwirkung von Betroffenen aus Wirtschaft, Umweltschutz und Politik die Schutzziele festgelegt. Diese definieren das angestrebte Mass an Sicherheit für verschiedene Objektkategorien. Dort, wo Menschen betroffen sind, wird das Schutzziel höher angesetzt als dort, wo lediglich Sachschäden drohen. Mit Hilfe von Schutzzielen lassen sich Risiken an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Arten von Naturgefahren miteinander vergleichen.
Als übergeordnetes Schutzziel für das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wurde festgelegt, dass ein mit dem Ereignis vom August 2005 vergleichbarer Schadenfall in Zukunft keine grösseren Schäden hervorrufen soll, als die Ereignisse von 2004 und 1999 verursachten. Ereignisse in der Grösse der Hochwasser von 1999 und 2004 dürfen zukünftig zu keinen Überflutungen in geschlossenen Siedlungen und Industriegebieten mehr führen. Aus diesen Grundsätzen wurden folgende Unterziele betreffend Hochwasserschutz abgeleitet und von Kantons- und Regierungsrat verabschiedet. Diese Ziele decken sich mit den Schutzzielen für Hochwasserschutzprojekte gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Umwelt.
Unterziele Hochwasserschutz
- Geschlossene Siedlungen sind bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100), einem Hochwasser, das wahrscheinlich nur einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, vollständig zu schützen. Bei grösseren Hochwassern soll ein teilweiser Schutz durch gezieltes Ableiten erfolgen.
- Industrieanlagen und die Wasserversorgung sind bis zu einem HQ100 vollständig zu schützen.
- Infrastrukturbauten wie Bahn, National- und Kantonsstrasse sind bis zu einem HQ100 vollständig zu schützen. Bei grösseren Hochwassern soll ein teilweiser Schutz bestehen. Es soll immer eine gesicherte Zufahrt ins Tal geben.
- Einzelhäuser und Stallungen sind bis zu einem HQ30 zu schützen. Im Vordergrund stehen gezielte Objektschutzmassnahmen.
- Landwirtschaftliche Flächen sind bis zu einem HQ20 zu schützen. Bei grösseren Hochwassern sollen diese Gebiete als Rückhalte- und Überflutungsräume dienen können.
- Sonderobjekte wie z. B. das Spital sind gegen Extremhochwasser zu schützen.