Vorgeschichte

Zwischen 1999 und 2005 wurde der Kanton Obwalden von nicht weniger als drei Hochwasserkatastrophen heimgesucht. Bei der Hochwasserkatastrophe vom August 2005 entstanden im Kanton rund um den Sarnersee und entlang der Sarneraa Schäden von mehr als 250 Millionen Franken. Für den Erhalt und die Förderung des Kantons als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort sind bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Sarneraatal von grosser Bedeutung

Infolgedessen beauftragte der Regierungsrat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement, die Arbeiten zum Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal an die Hand zu nehmen und mit den Gemeinden zu koordinieren. In einem ersten Schritt wurden die Schutzziele zur Hochwassersicherheit Sarneraatal festgelegt und Massnahmenvarianten ausgearbeitet.

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Hochwasser 2005: grosse Teile von Sarnen stehen unter Wasser

Meilensteine der Projektgeschichte

März 2023: Durchschlag des Hochwasserentlastungsstollens. Mit dem Durchschlag der Tunnelbohrmaschine in die Zielröhre beim Einlaufbauwerk ist eine entscheidende Projektphase beendet.

Juni 2022:  Regierungsratsbeschluss im Juni 2022. Die Teilprojektgenehmigung III umfasst Hochwasserschutzmassnahmen und ökologische Aufwertungen an der Sarneraa zwischen Bitzighoferbach und Kernmatt und die zugehörige Verlegung des Hauptsammelkanals. 

Oktober 2019: Regierungsratsbeschluss im Oktober 2019. Die Teilprojektgenehmigung II umfasst alle Projektbestandteile (Massnahmen Sarneraa und Regulierung Sarnersee mit Wehrreglement) ausser dem Abschnitt der Projektänderung der Teilprojektgenehmigung III (siehe untenstehend). Nach Vorliegen des rechtskräftigen Genehmigungsbeschlusses Etappe III kann das Bau- und Raumentwicklungsdepartement beim BAFU das Subventionsgesuch für die von den Teilprojektgenehmigungen II und III erfassten Massnahmen einreichen.

Mai 2019: Im Mai 2019 wurde eine Projektänderung für den Projektperimeter Sarneraa km 1.750 bis km 2.930 (Mündung Bitzighoferbach bis Brücke Bahnhofstrasse, Kägiswil) vereinbart. Die Projektänderung sieht im Wesentlichen vor, dass im vorgenannten Abschnitt der Sarneraa ergänzende Aufwertungsmassnahmen ins Projekt aufgenommen und ausgeführt werden. Entsprechend ist das Auflageprojekt 2016 in diesem Abschnitt anzupassen und muss für diesen  Projektperimeter als Projektänderung nochmals öffentlich aufgelegt werden (Teilprojektgenehmigung III).

Februar 2018: Spatenstich – Die Arbeiten zur Erstellung des Hochwasserentlastungsstollens können beginnen.

November 2017: Die Teilprojektgenehmigung wird rechtskräftig und der Bund erteilt die entsprechende Subventionsverfügung über einen Betrag von rund 75 Millionen Franken mit dem maximal möglichen Bundesbeitrag von 65 Prozent.

September 2017: Im Zuge der 1. Etappe der Einsprachenbehandlung kann bei 17 Einsprachen eine gütliche Einigung erzielt werden. Auf eine Einsprache tritt der Regierungsrat aufgrund fehlender Legitimation nicht ein. Die Teilprojektgenehmigung für den Bau des Hochwasserentlastungsstollens wird durch den Regierungsrat am 19. September 2017 erteilt.

November bis Dezember 2016: Nach diversen Projektoptimierungen wird das Bau- und Auflageprojekt vorbereitet. Die öffentliche Auflage des Gesamtprojekts Hochwassersicherheit Sarneraatal findet vom 17. November bis 16. Dezember 2016 statt. Es gehen 29 Einsprachen ein.

Mai 2016: Die Vernehmlassung des Bauprojekts „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ wird bei den kantonalen Ämtern und beim Bund im Jahr 2015 durchgeführt. Das BAFU kommt in seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2016 zum Schluss, dass bei der Ausarbeitung des Bauprojekts die gesellschaftlichen, die wirtschaftlichen und die Umweltaspekte bestmöglich berücksichtigt wurden.

September 2014: Das Obwaldner Stimmvolk nimmt das Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von gut 82 Prozent an.

April 2014: Der Kantonsrat stimmt dem Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal zu. Somit gelangt die Vorlage am 28. September 2014 zur Abstimmung vor das Obwaldner Volk.

Januar 2014: Unter Berücksichtigung des fachlichen Variantenvergleichs und der Stellungnahme des BAFU spricht sich der Regierungsrat für die Variante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ aus. Er unterbreitet dem Kantonsrat die Gesetzesvorlage zur Realisierung und Finanzierung dieser Projektvariante.

November 2013: Aus dem technischen Variantenvergleich durch schweizweit anerkannte, unabhängige Fachexperten geht die Projektvariante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ klar als Bestvariante hervor. Das BAFU beurteilt in seiner Stellungnahme die beiden geprüften Projektvarianten als grundsätzlich genehmigungsfähig.

05. Februar 2013: Die von der IG Hochwasserschutz Sarnen in ihrer Initiative geforderte Totalunternehmersubmission wird im Jahr 2012 durchgeführt. Die ARGE HWS Marti erhält mit Beschluss des Regierungsrats vom 5. Februar 2013 den Zuschlag unter den Vorbehalten des Variantenentscheids, der Projekt- und der Baukreditgenehmigung.

September 2010: Die Initiative der IG Hochwasserschutz Sarnen wird vom Obwaldner Stimmvolk angenommen. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement erhält somit den Auftrag, die Projektvariante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ auf den gleichen Planungsstand zu bringen wie die bereits zum Entwurf Bauprojekt ausgearbeitete Projektvariante „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ und anschliessend die Bestvariante mittels Variantenvergleichs zu ermitteln. Der Initiativtext verlangt ausserdem, dass die Kosten für den Hochwasserentlastungsstollen Ost mit einer funktionalen Ausschreibung im Totalunternehmerverfahren zu ermitteln sind. Die IG Hochwasserschutz Sarnen erhofft sich durch dieses Vorgehen Kosteneinsparungen.

Mai 2010: Der Kantonsrat bewilligt den Objektkredit, um die Varianten „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ und „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West“ für den Variantenvergleich auf den gleichen Planungsstand wie die Variante „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ zu bringen. Er stellt diesen Objektkredit als Gegenvorschlag dem Volksbegehren (Initiative) für die Planung der Stollenvariante für den Hochwasserschutz Sarneraatal gegenüber.

November 2009: Von der Interessengemeinschaft (IG) Hochwasserschutz Sarnen wird ein Volksbegehren eingereicht, welches vom Regierungsrat die Planung des Stollenprojekts „Bergvariante Ost“ bis zur Baureife fordert. Es soll damit auf den Planungsstand des Projekts „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ gemäss Kantonsratsbeschluss vom 27. April 2007 gebracht werden.

Ende Juni 2009: Termingerecht liefert die vom Kanton Obwalden beauftragte Ingenieurgemeinschaft den Entwurf des Bauprojekts für die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa samt Kostenvoranschlag ab. Der eingereichte Kostenvoranschlag fällt dabei deutlich höher aus als die ursprünglich im Vorprojekt geschätzten Kosten. Im Herbst 2009 bestimmt der Regierungsrat, dass die Variante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West“ bezüglich Realisierung und Kosten neu aufzubereiten ist.

November 2007: Das Stimmvolk genehmigt den Planungskredit für das Projekt „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“. Die Projektierungsarbeiten werden aufgenommen und unter Hochdruck vorangetrieben.

Mai 2007: Für die Regelung der Abflussverhältnisse des Sarnersees zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit im Sarneraatal verabschiedet der Kantonsrat per 31. Mai 2007 ein kantonales Gesetz. In diesem wird festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der diesbezüglichen Wasserbaumassnahmen angesichts der überregionalen Bedeutung dem Kanton übertragen wird. Ausserdem wird der Kostenteiler zwischen dem Kanton und den vom Projekt betroffenen Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil festgesetzt.

April 2007: Aufgrund der Beurteilung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und unter Abwägung aller Aspekte geht die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa zwischen Seeauslauf und Wichelsee als Siegerin aus dem Variantenvergleich hervor. Sie erfüllt die Hochwasserschutzziele und weist das grösste Nutzen-Kostenverhältnis auf. Der Kantonsrat genehmigt per Beschluss die Realisierung der Variante „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“. Gegen diesen Entscheid wird das Referendum ergriffen.

Ende Juni 2006: Abschluss der Arbeiten an einer Konzeptstudie mit 20 Hochwasserschutzvarianten. Drei Varianten werden in einer breit abgestützten Evaluation zur weiteren Bearbeitung auf Stufe Vorprojekt ausgewählt:

  • Variante 1: Tieferlegung / Verbreiterung (entspricht heute in etwa der Projektvariante „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“)
  • Variante 2: Landenberg (umfasst Massnahmen an der Sarneraa sowie einen Hochwasserentlastungsstollen durch den Landenberg, später als „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West“ bezeichnet)
  • Variante 3: Bergvariante Ost, zusammen mit der Untervariante 3PLUS mit zusätzlichen ökologischen Aufwertungsmassnahmen an der Sarneraa (entspricht in etwa der Projektvariante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“) 
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Sarner Dorfplatz beim Hochwasser 2005