Sowohl die Variante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ (Sar-nersee bis unterhalb Wichelsee) als auch die Variante „Sarneraa mit Hochwas-serentlastungsstollen West“ (Landenberg) sollen auf den gleichen Planungs-stand wie das Bauprojekt „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ gebracht werden. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat aufgrund des Berichts über das weitere Vorgehen im Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal, der an der Kantonsratssitzung vom 3./4. Dezember 2009 diskutiert werden wird. Im Weiteren wird dem Kantonsrat beantragt, die Motion zur Ausarbeitung einer Variante „Stollen Ost“ anzunehmen und von der Antwort auf die Interpellation zum Hochwasserschutzprojekt Sarneraatal Kenntnis zu nehmen.
Oberstes Ziel des Regierungsrats ist es, der Sarner Bevölkerung den bestmöglichsten Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen zu bieten.
Der Hochwasserschutz für das Sarneraatal soll möglichst bald verwirklicht werden. Der vom Regierungsrat des Kantons Obwalden beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement (BRD) in Auftrag gegebene Bericht über das weitere Vorgehen im Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal kommt zum Schluss, dass nebst dem im Entwurf vorliegenden Bauprojekt „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ ebenfalls die beiden Varianten „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ und „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West“ realisierbar sind. Damit Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann, sollen nun alle drei Varianten auf den gleichen Planungsstand gebracht werden. Alle drei Projekte müssen die Infrastrukturen, die Gebäulichkeiten und natürlich die Bewohnerinnen und Bewohner im Sarneraatal gleichermassen schützen. Als Grundlage gelten die kantonalen Schutzziele.
Zur Erreichung des gleichen Planungsstandes hebt der Regierungsrat seine verfügte Sistierung des Bauprojekts „Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert“ auf. Damit wird der nach wie vor rechtsgültige Volksentscheid vom 25. November 2007 erfüllt.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für die Variante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost“ ebenfalls ein Bau- und Auflageprojekt ausarbeiten zu lassen. Gleichzeitig erachtet es der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt als richtig, die Ausarbeitung des Bauprojekts für die Variante „Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West“ ebenfalls in Auftrag zu geben. Damit kann der Forderung nach einer allfällig dritten Variante schon heute entsprochen werden. Beiden Varianten ist gemeinsam, dass sie neben einem Hochwasserentlastungsstollen auch die notwendige Sanierung der bestehenden Sarneraa und die notwendigen ökologischen Massnahmen gemäss Umweltverträglichkeitsbericht umfassen.
Dank der Ausarbeitung des Bauprojektes Sarneraa tiefergelegt und verbreitert und den sich daraus ergebenden Erkenntnissen fand auch eine Neubeurteilung von Seiten Bund statt. Bei der Aussprache mit dem Kanton haben die Bundesbehörden signalisiert, dass sie die Ausarbeitung der verschiedenen Varianten fachlich begleiten werden. Ebenso klar wurde seitens Bund dargelegt, dass nur die Planungskosten jenes Projektes mitfinanziert werden, welches im Endeffekt ausgeführt werden wird. Die Projektierungskosten für die weiteren Varianten müssten demnach vom Kanton und den betroffenen Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil getragen werden. Der Regierungsrat beantragt jedoch, die Gemeinden aufgrund der besonderen Umstände von einem Teil der Projektierungskosten der weiteren Varianten zu entlasten.
Über die Planungskosten können zum heutigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Für die Evaluierung der Planungskosten wird der ordentliche Submissionsweg bestritten. Dem Kantonsrat soll an der Sitzung vom 20. Mai 2010 der nötige Planungskredit unterbreitet werden. Zugleich soll der Kantonsrat am 20. Mai 2010 über Bericht und Antrag zum Volksbegehren (Initiative) für die Planung der Stollenvariante für den Hochwasserschutz Sarneraatal entscheiden können.
Für die weitere Planung im Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal soll ferner ein externer Projektmanager engagiert werden. Der Bund wird diese personelle Unterstützung mitfinanzieren.