Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll bei grösseren Bauprojekten sicherstellen, dass bei der Planung von Anlagen den Anforderungen des Umweltschutzes frühzeitig Rechnung getragen wird. Darum braucht auch das Projekt Hochwasserschutz Sarneraa eine UVP. Die Bauherren müssen dazu zusammen mit den Planunterlagen für das Bewilligungsverfahren einen Umweltverträglichkeits-bericht einreichen.
Im Rahmen ihrer Erhebungen zum Projekt Tieferlegung Sarneraa hat sich das Team, welches für die Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts zuständig ist, bereits Gedanken über die zukünftige Gestaltung der Uferpartien entlang der Sarneraa im Dorfkern gemacht. Zu sehen ist der Rathaussockel mit anschliessender Freifläche, heutiger Parkplatz.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat sich als zentrales umweltpolitisches Instrument etabliert. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft, ob eine geplante Anlage wie die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa die gesetzlichen Umweltvorschriften einhält. «Die UVP ist sozusagen der Anwalt der Natur», bringt es Stephan Scherer, Leiter Abteilung Umwelt des Kantons Obwalden, auf den Punkt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Prozess zur Optimierung der Projekte. «Die UVP soll sicherstellen», so Stephan Scherer, «dass bei der Planung den Anforderungen des Umweltschutzes frühzeitig Rechnung getragen wird.» Gleichzeitig gibt eine solche Verträglichkeitsprüfung Auskunft darüber, ob das geplante Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht.
Klare gesetzliche Regelungen
Im Rahmen eines Umweltverträglichkeits-Prüfungsprozesses müssen folgende Bereiche aufgrund eines klar definierten Rasters behandelt werden:
- Natur und Landschaft
- Heimatschutz (Historische Verkehrswege, schützenswerte Ortsbilder)
- Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser)
- Wald
- Jagd und Fischerei
- Luft
- Lärm und Erschütterungen
- Nicht ionisierende Strahlungen
- Boden
- Abfall und Altlasten
- Katastrophenschutz
Zu all diesen Bereichen gibt es klare gesetzliche Regelungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen stellt kein eigenes Verfahren dar und wird deshalb in die bestehenden Bewilligungsverfahren eingebettet. Für den Hochwasserschutz Sarneraa ist es das Plangenehmigungsverfahren nach dem kantonalen Wasserbaugesetz.
Umfangreicher Anforderungskatalog
An einem UVP-Verfahren sind in der Regel drei Hauptakteure beteiligt. Zum einen die Gesuchstellerin oder Bauherrschaft. Diese muss im Vorfeld die notwendigen Abklärungen treffen, ob für das geplante Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die Bauherrschaft ist dafür besorgt, dass der entsprechende Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet und an die zuständige Behörde eingereicht wird. Die zuständige Behörde führt am Ende die Prüfung durch und entscheidet darüber, ob das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse realisiert werden kann. Als dritter Partner im Boot sitzt die kantonale Umweltschutzfachstelle. Sie berät die Gesuchsteller und zuständige Behörde in fachlichen Belangen. Für das Projekt zur Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa werden zur Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts nebst beim Grundwasser auch bei den Oberflächengewässern die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht. Der bereits definierte Raster sieht weiter Untersuchungen in den Bereichen Altlasten, Bodenschutz und Landwirtschaft, Schutz von Lebensräumen, Landschafts- und Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz/Archäologie, Luftreinhaltung und Klimaschutz sowie Lärmschutz und Erschütterungen sowie Materialbewirtschaftung vor. Erst wenn all die Fakten auf dem Tisch liegen, kann eine allfällige Baubewilligung erteilt werden.