Häufige Fragen (FAQ)

Gesamtsysten und Regulierung Sarnersee

Auch mit den Massnahmen wird es künftig Hochwasser am Sarnersee geben. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens grosser Seehochwasser verkleinert sich mit dem Projekt aber erheblich.
Die Kote von 471.0 m ü.M., was einem halben Meter über der Schadengrenze in Sarnen entspricht, ist künftig nur noch alle 100 Jahre zu erwarten. Dies entspricht einer Reduktion des 100 jährlichen Hochwassers um 0.7 m gegenüber dem Zustand ohne Massnahmen.
Die Kote von 471.4 m ü.M., was knapp einem Meter über der Schadengrenze in Sarnen entspricht, ist nur noch alle 300 Jahre zu erwarten. Dies entspricht einer Reduktion des 300 jährlichen Hochwassers um 1 m gegenüber dem Zustand ohne Massnahmen.

Geschlossene Siedlungen, wie z. B. der Dorfkern Sarnen, und Industriegebiete werden künftig durch die Massnahmen mindestens bis zu einem 100 jährlichen Hochwasser am Sarnersee geschützt.

Die Bedingungen für den Einsatz des Stollens wurden im Rahmen eines aufwändigen partizipativen Prozesses bei der Erstellung und Genehmigung des Regulierreglements festgelegt. In diesen partizipativen Prozess waren auch die Anstösserkantone des Vierwaldstättersees und die Reusswehrkommission eingebunden. Die Öffnung des Stollens hängt dabei nicht vom aktuellen Pegel des Vierwaldstättersees ab und erfolgt nach einem automatisierten Regelprozess.

Es ist anzumerken, dass die Auswirkungen des zusätzlichen Abflusses durch den Stollen auf den Pegel des viel grösseren Vierwaldstättersee tendenziell gering sind. Weiter reagiert der Sarnersee aufgrund seines deutlich kleineren Einzugsgebiets häufig schneller auf Niederschlagsereignisse. Daher ist der Höchststand im Sarnersee oft schon früher erreicht, d.h. die Hochwasserspitzen treten nicht zeitgleich auf. Beim Abklingen eines grösseren Hochwassers im Sarnersee wird gemäss dem Reglement der Seeausfluss durch die Wehranlage in der Sarneraa gedrosselt und Wasser zurückgehalten (Seeretention), was dem Hochwasserschutz der Unterlieger am Vierwaldstättersee zu Gute kommt.

Es kann keine maximal mögliche Kote des Sarnersees angeben werden. Für die extrem seltenen Wetterlagen und Hochwasserstände bestehen kaum Erfahrungswerte und Extrapolationen sind mit grossen Unsicherheiten behaftet. Der Einfluss des Klimawandels ist ebenfalls bislang nicht vollständig abschätzbar. Im Projekt wurde für einen theoretischen Überlastfall, der statistisch einem noch nie beobachteten 1000 jährlichem Ereignis entspricht, eine Maximalkote von ca. 472.2 m ü.M. des Sarnersees abgeleitet, welche 1.7 m über der Schadenkote von Sarnen liegt. Das Gesamtsystem des Hochwasserschutzes ist so ausgelegt, dass im Überlastfall das Wasser gezielt abgeleitet wird und kein Versagen der Hochwasserschutzanlagen eintritt.

Die Hochwasserentlastung des Sarnersees über den Stollen erfolgt, sobald die Seeregulierung aktiviert wird (Hochwassermodus) und der Seepegel ansteigt. Gemäss Reglement wird der Hochwassermodus aktiviert, sobald die Prognose einen Anstieg des Seepegels über 470.2 m ü.M. erwarten lässt. Dies entspricht einem Pegel von ca. 70 cm über dem Jahresmittel. Die dazu nötigen Hochwasserprognosen des Sarnersees erstellt der Kanton Obwalden laufend basierend auf den Wetterprognosen, den aktuellen Schneeverhältnissen und hydrologischen Verhältnissen. 

Sollte keine Aktivierung aufgrund einer Prognose stattfinden,  dann wird der Hochwassermodus gemäss Reglement spätestens bei Überschreitung des Pegels 470.2 m ü.M. aktiviert. 

Eine Vorabsenkung des Sarnersees vor einem grossen Ereignis zur Schaffung von zusätzlichem Rückhaltevolumen ist im Regulierreglement derzeit nicht vorgesehen. Für eine Vorabsenkung benötigt es verlässliche Langzeitprognosen der Wetterentwicklung, wie sie mit den heutigen Mitteln kaum möglich sind. Ohne diese Langzeitprognosen besteht die Gefahr von zu häufigen, vorsorglichen Seeabsenkungen. Die Auswirkungen solcher Seeabsenkungen wurden in einem Umweltverträglichkeitsbericht untersucht und stellen die  Umweltverträglichkeit der Regulierung in Frage.  Insbesondere das national geschützte Flachmoor Hanenried könnte bei zu häufigen Seeabsenkungen negativ beeinträchtigt werden. Weiter kann eine Vorabsenkung auch die Hochwassergefahr für die Unterlieger am Vierwaldstättersee unzulässig erhöhen.

Aufgrund der tendenziell grossen Abflusskapazität des Stollens im Verhältnis zu den Zuflüssen in den Sarnersee, lassen sich die Hochwasserspitze und die Schadenserwartung im Ereignisfall auch ohne Vorabsenkung stark verringern.

Der maximale Durchfluss von 100 m3/s durch den Stollen entspricht über 8 Mio. m3 abgeführtes Wasser über einen Tag. Bei einer Seeoberfläche von ca. 8 Mio. m2 im Hochwasserfall führt dies zu einer Absenkung des Sarnersees um ungefähr einen Meter. Diese Schätzung gilt unter der Annahme, dass die weiteren Seezuflüsse während dieser Zeit durch die Sarneraa abgeführt werden können.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Stollen bei Seehochwasser nicht immer voll geöffnet wird. Die Öffnung ist abhängig vom aktuellen Pegelanstieg bzw. der Zuflussmenge in den Sarnersee.

Die Regulierung des Seeausflusses erfolgt hauptsächlich durch die beiden Regulierschützen im Auslaufbauwerk unterhalb des Wichelsees in Alpnach. Je nach Öffnung der Schützen lässt sich der Durchfluss durch den Stollen bis zu maximal 100 m3/s bei Vollöffnung steuern. Weiter erfolgt eine Regulierung des Ausflusses aus dem See mit dem Hilfswehr in der Sarneraa oberhalb der Brücke Rütistrasse in Sarnen. Die Wehranlage ermöglicht eine Drosselung des Abflusses in der Sarneraa.

Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement des Kantons Obwalden ist die zuständige Behörde für die Seeregulierung. Der Stollen und das Hilfswehr müssen gemäss den Vorgaben des Reglements gesteuert werden. Die Steuerung folgt dabei einer Automatik. Sie basiert auf einem automatischen Regelprozess, der vom gemessenen Seepegel und der zeitlichen Pegelentwicklung abhängt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei Störungen oder einem Überlastfall, ist ein Eingriff in den automatischen Regelprozess vorgesehen.

Die Auswirkungen der Seeregulierung und die Erfüllung der gesetzten Ziele werden nach der Inbetriebnahme mit einem Monitoring überwacht. Es wird eine Aufsichtskommission eingesetzt, welche die Regulierung und die Umsetzung des Reglements beaufsichtigt.

Durch die Öffnung des Stollens im Hochwasserfall wird der Abfluss der Sarneraa unterhalb des Wichelsees erhöht. Um eine Gefahrenverlagerung in diesen Abschnitt der Sarneraa zu vermeiden, wird das Gerinne ausgebaut und die Abflusskapazität vergrössert. Zum Hochwasserschutz der bestehenden Infrastruktur, Anlagen und Gebäude werden ausserdem zusätzliche Objekt- und Arealschutzmassnahmen ausgeführt.
Im Abschnitt der Sarneraa unterhalb der zu schützenden Objekte ist durch den Einsatz des Stollens mit häufigeren Überflutungen entlang der Sarneraa bis zur Mündung in den Alpnachersee zu rechnen.

Der Bau eines Hochwasserentlastungsstollens ist sehr aufwändig und kostenintensiv. Da der Schutz der bestehenden Infrastruktur, Anlagen und Gebäude im Bereich unterhalb des Wichelsees auch mit kostengünstigeren flussbaulichen Massnahmen erreicht werden kann, ist eine Verlängerung des Stollens über mehrere Kilometer aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend.

Es wurden verschiedene Varianten zur Nutzung von Wasserkraft durch den Stollen untersucht. Keine der Varianten konnte die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ausreichend erfüllen. Daher ist aktuell keine Wasserkraftnutzung am Stollen vorgesehen.
Der Stollen ist im Durchschnitt nur an wenigen Tagen im Jahr zum Hochwasserschutz im Einsatz. Ein Einsatz zur Energiegewinnung nur während Hochwasser ist nicht wirtschaftlich. Wird der Stollen dagegen häufig oder durchgehend für die Energiegewinnung teilweise geöffnet, führt dies zu niedrigeren Seepegeln und verringert die Wassermenge in der Sarneraa, was die Umwelt negativ beeinträchtigen kann.

Beim Hochwasserentlastungsstollen handelt es sich um einen Druckstollen. Das heisst, der Stollen ist stets mit Wasser gefüllt und nicht zugänglich. Geleert wird er nur für Kontrollen und Unterhaltsarbeiten. Im Ereignisfall werden die Regulierschützen am Auslaufbauwerk in Alpnach geöffnet, damit Wasser unter Druck aus dem Sarnersee kontrolliert durch den Stollen abfliessen kann. Bei Hochwasserstand im Sarnersee erhöht sich das Druckgefälle im Stollen und entsprechend auch der mögliche Durchfluss im Stollen.

Grundsätzlich ist das Gesamtsystem der Hochwassersicherheit Sarneraatal robust ausgelegt, so dass auch im Überlastfall das Wasser gezielt abgeleitet wird und es zu keinem Versagen der Anlagen kommt. Der Einfluss des Klimawandels auf die Hochwassergefahr am Sarnersee ist derzeit noch nicht vollständig bekannt und nicht explizit in das Projekt eingeflossen. Für den mittleren Seestand werden eher geringfügige Änderungen erwartet. Es wird aber von einer saisonalen Umverteilung der Hochwassergefahr ausgegangen. Die Gefährdung im Frühsommer, ausgelöst oder verstärkt durch die Schneeschmelze, wird bei zunehmender Erwärmung und geringeren Schneelagen als geringer eingestuft. Herbst- und Winterhochwasser durch Warmfronten und Regenfälle bis in hohe Lagen werden dagegen häufiger erwartet.

Potenzielle Flutwellen können nicht nur durch den Stollen, sondern bereits heute durch den Kraftwerksbetrieb am Wehr Wichelsee ausgelöst werden. Im Bereich der Sarneraa Alpnach sind die Angaben der Warntafeln stets zu beachten und der Wasserstand in der Sarneraa muss aufmerksam beobachtet werden. Kinder sind unter Aufsicht zu halten und beim Anstieg des Wasserstands ist der Flussbereich sofort zu verlassen. Auch ausserhalb von grossen Hochwasserlagen ist mit einer schnellen Abflusszunahme zu rechnen. Dies ist z. B. der Fall bei einem lokalen Gewitter über dem Einzugsgebiet des Kernmattbachs, bei dem der Stollen automatisch geöffnet werden kann.

Rund um das Einlaufbauwerk in Sachseln sind Wassersportaktivitäten im Sarnersee, wie Schwimmen oder Stand-Up-Paddeling, verboten. Im Ereignisfall besteht erhebliche Gefahr für im Wasser befindliche Personen durch den Sog der Hochwasserentlastung. Eine Gefährdung besteht auch durch an oder unter der Wasseroberfläche treibendes Schwemmholz und Geschwemmsel, welches sich beim Ereignis rund um das Einlaufbauwerk ansammelt.

Die Regulierung Sarnersee muss auf verschiedene und teils gegenläufige Interessen Rücksicht nehmen. Die Regulierung muss neben dem Hochwasserschutz im Sarneraatal auch den Hochwasserschutz der Unterlieger am Vierwaldstättersee beachten. Gleichzeitig muss insbesondere auch die Umweltverträglichkeit (z. B. Schutz des nationalen Flachmoors Hanenried) gesichert sein. Die Seeregulierung und das Reglement wurden in einem partizipativen Verfahren und einem Variantenstudium so konzipiert, dass die festgelegten Zielsetzungen möglichst gut erreicht werden und die Seeregulierung möglichst breit abgestützt wird.


Zu den anfallenden Arbeiten beim Hochwasserentlastungsstollen inklusive Ein- und Auslaufbauwerk sowie der Wehranlage gehören der Betrieb der Kommunikationsanlagen und IT-Infrastruktur, periodische Kontrollen der Bauwerke und Installationen, Bereitstellung eines Pikett-Diensts sowie Unterhalts- und Revisionsarbeiten. Grössere Unterhaltsarbeiten werden erfahrungsgemäss erst nach mehreren Betriebsjahren notwendig und hängen von den Ereignissen ab.

Für die Sarneraa fällt wie bereits heute der periodische Unterhalt des Gewässers an, welcher beispielsweise das Freihalten des Abflussquerschnitts von Bewuchs, die Pflege der Ufergehölze, das Mähen der Böschungen und Kontrollen sowie Instandstellungen von Ufer- oder Sohlverbauungen beinhaltet.


Für den Betrieb und Unterhalt des Hochwasserentlastungsstollens inklusive Ein- und Auslaufbauwerk sowie der Wehranlage in der Sarneraa ist der Kanton verantwortlich. Die Auslösung des Stolleneinsatzes erfolgt durch den Kanton basierend auf den Hochwasserprognosen. Der Betrieb und der Unterhalt der Anlagen, zur Sicherstellung ihrer Einsatzfähigkeit im Hochwasserfall, werden an das EWO delegiert. Die Betriebs- und Unterhaltskosten des Hochwasserentlastungstollens werden durch den Kanton und die Gemeinde Sarnen je zur Hälfte getragen. Die Betriebs- und Unterhaltskosten des Ein- und Auslaufbauwerks und der Wehranlagen zur Regulierung des Sarnersees trägt der Kanton.

Der Kanton ist für den Unterhalt und die zugehörigen Kosten an der Sarneraa vom Seeende bis zum Hilfswehr oberhalb der Rütistrasse zuständig. Die Unterhaltsaufgaben und -kosten ab dem Hilfswehr Rütistrasse bis zum Wichelsee trägt wie bisher die Gemeinde Sarnen.
Auf dem Abschnitt nach Rückführung des Stollens in Alpnach sind der Kanton, die Gemeinde sowie der Betreiber des Kraftwerks Sarneraa zuständig.

Das Hilfswehr an der Sarneraa ist kurz oberhalb der Brücke Rütistrasse projektiert. Der Standort wurde ausgesucht, da hier günstige Platzverhältnisse vorliegen und ein effektiver Schutz der unterstrom liegenden Ortsteile möglich ist. Eine Regelung des Seeausfluss direkt am Auslaufbereich des Sarnersees wäre nicht einfach möglich, da das Wehr aufgrund der topografischen Verhältnisse umströmt werden würde und keine Schutzfunktion hätte.

Sarneraa

Der Zustand der Sarneraa ist baulich sowie ökologisch ungenügend: Der bauliche Zustand der in die Jahre gekommenen Verbauungen ist vielerorts schadhaft (Unterkolkungen, Ausbrüche, etc.). Durch die Sanierung und den Ausbau wird langfristig das schadlose Abführen von Wasser durch die Sarneraa gesichert. Des Weiteren muss bei einem Hochwasserschutzprojekt immer sichergestellt werden, dass das Gewässer so gestaltet wird, dass dieses einer vielfältige Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dient (Art. 4 WBG).

Im Abschnitt unterhalb des Wichelsees, nach der Rückgabe des Wassers aus dem Stollen, muss die Abflusskapazität des Gerinnes erhöht werden. Dies ist nötig um unerwünschte Gefahrenverlagerungen zu verhindern und die angestrebten Schutzziele zu erreichen.

Zwischen dem Ausfluss der Sarneraa aus dem Sarnersee wird sich bis zum Bitzighoferbach ein ähnliches Bild wie heute ergeben. Durch die Strukturierung der Sarneraa wird die Strömung etwas weniger monoton aussehen. Es wird kleinere aufgewertete Bereiche für Natur und Mensch erstellt. Im Bereich Cher wird es eine kleine Aufweitung geben, um an die Sarneraa zu gelangen. In diesem Bereich soll so viel Vegetation wie möglich erhalten bleiben. Ab der Einmündung des Bitzighoferbachs bis zur Brücke Bahnhofstrasse Kägiswil wird die Sarneraa einen neuen Flusslauf erhalten. Die Sarneraa erhält deutlich mehr Raum, was spannende Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere bietet. Für die Menschen wird ein schöner Fuss- und Veloweg entlang der Sarneraa entstehen. Entlang des neuen Weges werden wieder Alleebäume (Nussbäume) gepflanzt. Oberhalb vom Wichelsee wird die Sarneraa rechtsseitig aufgeweitet und die Einmündung des Kernmattbachs verbessert. Ab der zukünftigen Einmündung des Stollens unterhalb des Wichelsees wird die Sarneraa ausgebaut, damit viel mehr Wasser im Gerinne abfliessen kann. Bei einer Überschreitung der zukünftigen Abflusskapazität wird der linksufrige Damm entlang der Sarneraa oberhalb der ARA kontrolliert überströmt und das Wasser in den Entlastungskorridor ausgeleitet. Zur Strukturierung der Sarneraa werden hier grosse Mengen an Totholz in das Gewässer eingebaut.

In erster Linie profitiert der Mensch aufgrund der Verbesserung der Hochwassersicherheit grossflächiger Gebiete um den Sarnersee und entlang der Sarneraa. Des Weiteren begegnen Naherholungssuchende attraktiveren Gewässern mit schönen Uferwegen für Fussgänger und Fahrradfahrer. Die Wasserlebewesen erhalten einen aufgewerteten Lebensraum. Den Fischen werden bessere Habitate geboten und Fischwanderhindernisse werden beseitigt. Durch die Aufweitungen entstehen zwischen Sarneraa und dem Trasse der Zentralbahn unberührte Flächen, welche für Frösche und Eidechsen spannend sind.

Wir versuchen die Einschänkungen so kurz und wenig zu halten wie möglich. Während der Bauzeit eines Abschnitts werden Umleitungen vor Ort ausgeschildert. Der direkte Baustellenperimeter wird während der Bauzeit nicht zugänglich sein. Wir bitten um Verständnis.

Generell wird so wenig Land wie möglich beansprucht. Ziel des Landerwerbs ist es möglichst viele Flächen innerhalb des Gewässerraumes zu erwerben, um so auch die Unterhalspflichten genau geregelt zu haben. Jeder Fall ist ein Einzelfall, weshalb mit jedem Grundeigentümer eine Lösung gefunden werden muss. Es werden bei allen die gleichen Grundsätze angewendet.

Zwischen Sarnersee und Wichelsee sind ca. 3.1 ha LN permanent von den baulichen Massnahmen betroffen. Zwischen Wichelsee und der ARA Alpnach entsteht ein Nettoverlust von 0.6 ha LN.

Mit dem Überschuss an Ober- und Unterboden soll entweder ein Teilpistenrückbau in Kägiswil oder die Aufwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Die darunterliegenden Bodenschichten werden zur Wiederherstellung des Installationsplatzes Etschi und für weitere geplante Schüttungen im Alpnachersee verwendet. Dadurch wird das Deponievolumen im Kanton Obwalden nicht unnötig belastet und die Kosten reduziert werden.

Das Ausbruchmaterial aus dem Stollen wurde bereits für Schüttungen zur ökologischen Aufwertung des Südufers am Alpnachersee verwendet.

Termine und Kosten

Im August 2022 wurde durch den Kantonsrat ein Nachtragskredit gutgeheissen. In diesem Beschluss wurde die Kostenentwicklung aufgrund der Schwierigkeiten im Stollenbau behandelt. Zu den Schwierigkeiten gehören hauptsächlich der hohe Bergwasseranfall, die markant höheren Druckfestigkeiten des Gebirges und die grosse Anzahl an durchfahrenen Störzonen. Die durch den Kantonsrat genehmigten Kosten stellen sich wie folgt zusammen:

Landerwerb 1.8 Mio. CHF
Einlaufbauwerk 10.8 Mio. CHF
HWE-Stollen 102.1 Mio. CHF
Auslaufbauwerk 16.9 Mio. CHF
Sarneraa 18.5 Mio. CHF
Baunebenkosten 6.0 Mio. CHF
Unvorhergesehenes 8.4 Mio. CHF
Mehrwertsteuer 13.1 Mio. CHF
Regulierung Sarnersee (inkl. MwSt.) 1.5 Mio. CHF

Gesamtkosten 179.1 Mio. CHF
(Stand Nachtragskredit Kantonsrat, August 2022)

Die Kosten des Wasserbauprojekts Sarneraa Alpnach I belaufen sich insgesamt auf rund 27.7 Mio. CHF.

Die Seeregulierung mit vollständiger Umsetzung des Reglements wird möglich sobald der Stollen und das Hilfswehr einsatzbereit sind. Nach aktuellem Zeitplan ist dies ab der Sommersaison im Jahr 2027 der Fall. Bereits im Verlauf des Jahres 2026 ist ein provisorischer Betrieb vorgesehen.

Der Hochwasserschutz im Unterlauf der Sarneraa hat mit der Realisierung erster Massnahmen bereits begonnen und ist bis zur Sommersaison 2027 sichergestellt.

letztes Update, 18. Juni 2024, cv