Gemäss dem Gesetz über die Wasserbaumassnahmen an der Sarneraa Alpnach vom 27. Mai 2015 obliegt die Planung und die Umsetzung der Wasserbaumassnahmen an der Sarneraa flussabwärts der Etschischwelle bis zum Alpnachersee dem Kanton Obwalden. Die operative Projektleitung wird durch die Abteilung Naturgefahren und Wasserbau des Amts für Wald und Landschaft wahrgenommen. Strategisch geführt wird das Projekt durch einen Steuerungsausschuss. Diese Projektsteuergruppe setzt sich aus Vertretern von Bund, Kanton, Gemeinden, Bauernverband und Umweltschutzorganisationen zusammen. Eine der Hauptaufgaben der Projektsteuergruppe ist die laufende Beurteilung der öffentlichen und politischen Diskussion.