Hochwassersicherheit Sarneraatal: Teilausschreibung im Totalunternehmer-Verfahren vorgesehen

Der Kantonsrat hat am 27. Januar 2011 einen Zusatzkredit von 1,1 Millionen Franken bewilligt. Zusammen mit dem vom Stimmvolk am 26. September 2010 beschlossenen Kredit von 1,8 Millionen Franken stehen genügend Mittel für die umfassende Planung der Variante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost» sowie den Vergleich mit der Variante «Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert» bereit.

Um für den Variantenentscheid möglichst präzise und verbindliche Zahlen zu erhalten, soll für das Stollenbauwerk der Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost» eine funktionale Ausschreibung durchgeführt werden. In diesem Verfahren reichen die interessierten Unternehmer verbindliche Offerten für die Planung und Realisierung des Stollenbauwerks ein. Sie müssen dabei die Vorgaben der geologischen Abklärungen berücksichtigen, die Umweltverträglichkeit nachweisen und darlegen, dass sie imstande sind, das Bauwerk innerhalb der vorgegebenen Termine zu erstellen. Ob die Ausschreibung des Ein- und Auslaufbauwerks ebenfalls im so genannten Totalunternehmer-Verfahren erfolgt, wird derzeit abgeklärt. Mit der Ausschreibung des Stollenbauwerks im Totalunternehmer-Verfahren kann ein zentrales Anliegen der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Sarnen erfüllt werden.

Vorprojekt bis im Spätsommer 2011

Die Sanierung und Aufwertung der Sarneraa wird im herkömmlichen Verfahren ausgeschrieben und durch einen Projektingenieur bis Stufe Bauprojekt geplant. Die Gesetzgebung steckt den Rahmen für den Umfang der Massnahmen an der Sarneraa ab. Dabei muss die Umweltverträglichkeit über das ganze Projekt nachgewiesen werden. Der Projektierungsablauf sieht vor, dass bis im Spätsommer 2011 ein Vorprojekt inklusive UVB-Voruntersuchung vollständig über alle Teilprojekte erstellt wird und nach der Vernehmlassung bei Bund, kantonalen Ämtern und Gemeinden bereinigt vorliegt. Für das Stollenbauwerk soll danach die funktionale Ausschreibung erfolgen. Für die Massnahmen an der Sarneraa wird durch den Projektingenieur das Bauprojekt erstellt.

Auf Antrag des Regierungsrats wird der Kantonsrat im Spätsommer 2012 den Variantenentscheid fällen und dem Stimmvolk den Baukredit zur Genehmigung unterbreiten.